Lohnbuchhaltung

Wir bieten einen umfassenden Lohnbuchhaltungsservice und die Einreichung von Einkommenssteuermeldungen an

Unter der Servicemarke DEinternational Irland bieten wir einen umfassenden Lohnbuchhaltungsservice sowie die Einreichung von Einkommenssteuermeldungen an.

Arbeiten, welche in Irland durchgeführt werden, unterliegen in der Regel der irischen Lohnsteuer. Für entsandte Arbeitnehmer aus Ländern, mit denen Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, gibt es Befreiungen, sofern sich diese Mitarbeiter weniger als 183 Tage in Irland aufhalten. Sollte ein Mitarbeiter mehr als 60 und weniger als 183 Tage in Irland arbeiten, kann eine Lohnsteuerbefreiung innerhalb von 30 Tagen nach Arbeitsbeginn beantragt werden. Bei Arbeiten von weniger als 60 Tagen ist in der Regel keine Befreiung von der irischen Lohnsteuer notwendig.

Die irischen Einkommenssteuersätze betragen 20% und 40%. Alleinstehende Personen zahlen bis zu einem Jahreseinkommen von 42.000,00€ den Steuersatz von 20%. Darüberhinausgehendes Einkommen wird mit 40% besteuert.

Die Universal Social Charge (USC) wurde im Rahmen der Finanzkrise eingeführt und ist eine zusätzliche Abgabe auf das Einkommen. Die Steuersätze liegen hierbei zwischen 0.5 % (bis 12.012,00 € Jahreseinkommen) und 8 % (in den höheren Gehaltsgruppen).

Bei in Irland ansässigen Lohnempfängern wird von den zu zahlenden Steuern ein jährlicher Betrag von 3.750,00 € als Steuergutschrift abgezogen. Für Ehepaare, bei denen nur eine Person Einkommen generiert, wird dieser Betrag um weitere 1.875,00 € erhöht. Abhängig von weiteren persönlichen Umständen sind weitere Abzüge von den zu zahlenden Steuern vorhanden. Beispielhaft genannt seien Abzüge für Witwen, sowie Familien mit Kindern, die körperlich oder geistig behindert sind.  

Unsere Dienstleistungen im Bereich der Lohnbuchhaltung umfassen:

  • Flexible Abrechnung nach Stunden und/oder Festgehalt, je nach Vorgaben des Kunden
  • Beratung auch zu zusätzlichen Lohnelementen (BIK, Renten, Ausgaben, Bonuszahlungen, Auslöse etc.)
  • Erstellung einer Übersicht für die Überweisung der Nettogehälter oder direkte Zahlung
  • Sicherstellung, dass Steuern und Sozialabgaben pünktlich und vollständig angemeldet und gezahlt werden
  • Meldung von neuen oder das Unternehmen verlassenden Mitarbeitern
  • Monatliche Zahlung von Einkommenssteuer, Sozialversicherung und Universal Social Charge (USC) an die Steuerbehörde
  • Im Januar 2019 fand eine Modernisierung des Einkommenssteuersystems statt (PAYE modernisation), wonach alle Eingaben online erfolgen müssen. DEinternational Irland führt dies für ihre Arbeitnehmer aus
  • Erstellung eines Kontrollberichts über die betroffene Lohnbuchhaltungsperiode
  • Erstellung eines zusammenfassenden Berichts über alle Steuerabzüge: Rente, Einkommenssteuer, Sozialversicherung, BIK etc.
  • Zusendung der passwortgeschützten Gehaltsabrechnungen per E-Mail an die Mitarbeiter oder das Unternehmen. Alternativ können wir die Lohnabrechnungen auch per Post zusenden

 

Referenz:

P&I AG

“The work that DEinternational Ireland has performed for us since the start of our relationship in 2019 has included the determination of each employee’s income through the calculation of income tax, PRSI and USC and other relevant taxes. We would like to thank you for providing us with consistently high quality and precise advice throughout our time working together. We believe that DEinternational Ireland is a good choice for companies who are, or will be, engaged in cross-border works in your country”

Referenz:

Mentz GmbH

"DEinternational Ireland has helped our business through the process of applying for a tax clearance certificate in Ireland as well as with the transition to a modernised version of providing payroll information to the Irish tax authority."