Recht
Die Deutsch-Irische Handelskammer bietet Zugang zu Rechts- und Steuerinformationen von lokalen Spezialisten mit aktuellem Wissen und Fachkenntnissen.
Unser Team bietet Ihnen eine verständlich aufbereitete Beratung zum Thema Recht in Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedsunternehmen, die sich auf verschiedene Bereiche dieser Thematik spezialisiert haben, an. Die Deutsch-Irische Industrie- und Handelskammer fungiert dabei als Vermittler zwischen Ihnen als Klient und den entsprechenden Beratern, wir bleiben somit in allen Belangen der Ansprechpartner für Ihre Bedürfnisse. Um das Verständnis zu erleichtern, bieten wir diesen Service je nach Bedarf sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache an.
Unsere Leistungen:
Rechtsauskunft
Verhandeln Sie als deutscher Unternehmer gerade mit einem Handelsvertreter in Irland? Überlegen Sie, ob Sie in Irland einen festen Mitarbeiter anstellen und eine Niederlassung errichten sollen?
Wir informieren Sie praxisnah in deutscher Sprache zu Fragen des irischen Arbeits-, Handelsvertreter- und Gesellschaftsrechts.
Unternehmensgündung | Sie sind unsicher, ob Sie eine Zweigniederlassung oder eine Tochtergesellschaft errichten sollten? Wir erklären Ihnen die rechtlichen Unterschiede. Wir führen Sie ein in die Besonderheiten der Limited. |
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Arbeitsvertrag | Sie möchten für Ihren neuen Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag verfassen? Wir sagen Ihnen, welchen Mindestanforderungen der Vertrag unterliegt, welche Kündigungsfristen Sie einzuhalten haben und ob ein Mindestlohn zu beachten ist. Obgleich EU-Richtlinien weite Bereiche des europäischen Arbeitsrechts harmonisiert haben, bestehen zwischen Deutschland und Irland noch zahlreiche Unterschiede. Wir weisen Sie auf diese hin. |
Handelsvertretervertrag | Wenn Sie einen irischen Handelsvertreter bestellen, ist zuerst zu überlegen, welches Recht auf den Vertrag Anwendung finden soll. Dabei ist zu bedenken, dass die EG-Richtlinie zum Handelsvertreterrecht in Irland zwar vollständig umgesetzt worden ist, aber keine vollständige Vereinheitlichung mit deutschem Recht mit sich gebracht hat. Wir erklären Ihnen die wesentlichen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem irischen Handelsvertreterrecht. Wir können Ihnen sagen, welche Kündigungsfrist gilt und ob der Handelsvertreter einen Ausgleichsanspruch hat. Sie können von uns auch einen zweisprachigen Handelsvertretervertrag nach deutschem Recht beziehen, der die Verhandlungsgrundlage zwischen Ihnen und Ihrem neuen Geschäftspartner bilden könnte. |
Honorare | Unsere Dienstleistungen erfolgen auf Honorarbasis. Wenn Sie Ihre Frage per Mail einreichen, erhalten Sie von uns umgehend ein Leistungsangebot. Falls wir Ihnen nicht helfen können, benennen wir Ihnen geeignete Mitgliedskanzleien. |
Handels- und Bonitätsauskünfte
Handelsregisterauszüge
Wir können für Sie einen englischsprachigen Auszug aus den irischen Gesellschaftsregistern einholen. Dort sind die Unternehmen eingetragen, bei denen es sich um Kapitalgesellschaften (ltd. oder plc) handelt.
Der Registerauszug enthält in der Regel Informationen über:
- Den Registersitz (registered office); dieser muss bei der Zustellung von Klagen grundsätzlich angegeben werden und weicht häufig von der Ihnen bekannten Geschäftsadresse ab
- Die vertretungsberechtigten Direktoren
- Den Jahresabschluss (einschl. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
- Den official oder administrative receiver; diese werden bei der Abwicklung der Gesellschaft bestellt
- Die bevorstehende zwangsweise Löschung der Gesellschaft; irische Gesellschaften unterliegen einer strengeren Überwachung der Veröffentlichungspflichten beim Jahresabschluss als deutsche Unternehmen. Bei Verstoß wird die Gesellschaft automatisch - ohne Konkursverfahren - gelöscht
Kreditauskünfte
Ferner können wir für Sie eine Kreditauskunft einholen. Sie ist erhältlich über Kapitalgesellschaften (ltd. oder plc) mit Sitz in Irland. Die Kreditauskunft erfolgt in englischer Sprache und enthält neben einer Zusammenfassung und Auswertung der aus öffentlichen Quellen erhältlichen Informationen in der Regel folgende Angaben:
- Die Einstufung in verschiedene Risikokategorien
- Die Angabe zum monatlichen Kreditrahmen
- Einen Vergleich der Ergebnisse der Gesellschaft mit dem Branchendurchschnitt
- Die Anzahl der Beschäftigten
- Die Bankverbindung
Die Erteilung der Kreditauskunft erfolgt streng vertraulich. Unser Auftraggeber darf deren Quelle und Inhalt in keinem Fall weitergeben. Alle Auskünfte beruhen auf Angaben Dritter. Die Deutsch-Irische Industrie- und Handelskammer und ihre Auftragnehmer übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte.
Arbeitsgenehmigungen/Visa
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten benötigen ein Visum für die Einreise nach Irland.
Nähere Informationen hierzu können bei dem jeweiligen Konsulat bzw. Botschaft eingeholt werden.
Wünscht ein Arbeitgeber, einen Nicht-EU-Bürger in Irland zu beschäftigen, muss zuerst nach einem potenziellen Beschäftigten aus einem EU-Mitgliedstaat gesucht werden. Gelingt ihm dies nicht, darf die Position mit einem Beschäftigten aus einem Nicht-EU-Staat besetzt werden.
Grundsätzlich bedürfen Beschäftigte aus einem Nicht-EU-Staat vor Aufnahme der Arbeit in Irland einer gültigen Arbeitsgenehmigung, welche vom Department of Enterprise ausgestellt wird.
Daneben gibt es Arbeitsvisa (Work authorisations), welche von den jeweiligen Botschaften in Zusammenarbeit mit dem Department of Justice gewährt werden.
Es gibt drei Kategorien von Arbeitsgenehmigungen: Green Cards, work permits und intra company transfer.
Unabhängig davon gibt es die Möglichkeit, Beschäftigte für einen kurzen Zeitraum mit einem Van-der-Elst-Visum nach Irland zu entsenden, welches bei dem jeweiligen Konsultat oder Botschaft vor Ort beantragt werden kann.
Unser Angebot
- Wir informieren Sie über neue Bestimmungen zu den Arbeitsgenehmigungen
- Helfen Ihnen bei Behördengängen
- Sind für Sie der Ansprechpartner vor Ort!